top of page
Jasmin Fotografin Heidelberg

Das bin ich

Vertragspartner

Dein Vertragspartner ist Annika Wolfraum

www.jasminmadeleine.de

• D – , Bluntschlistrasse 12, 69115 Heidelberg

AGB

Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die weiteren Vertragskonditionen gelten für alle Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen, die der Fotografin erteilt werden. Sie gelten als akzeptiert und vereinbart, sobald die Leistung entgegengenommen wurde.

  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB umfassen alle von der Fotografin erstellten Produkte, unabhängig von der Form oder dem Medium (z.B. Dateien, Drucke, Videos, Produkte etc.).

  3. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Fotografin diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine Leistung beansprucht, sei es durch Inanspruchnahme eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Ähnlichem.

  5. Der Auftraggeber ist mit dem Stil der Fotografin vertraut und akzeptiert, dass diese bei der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) frei ist.

Urheberrecht

  1. Die Fotografin behält das Urheberrecht an den Lichtbildern gemäß Urheberrechtsgesetz. .

  2. Die von der Fotografin erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin erlaubt (außer für private Nutzung durch Gäste, Freunde oder Familie). Weitere Dienstleister wie Stylisten oder Brautausstatter müssen sich direkt bei der Fotografin um eine Erlaubnis zur Nutzung der Bilder bemühen.

  3. Wird das Nutzungsrecht an den Lichtbildern übertragen, umfasst dies – sofern nicht anders vereinbart – nur ein einfaches Nutzungsrecht. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

  4. Für die kommerzielle oder werbliche Nutzung der Bilder ist eine separate Vereinbarung und ein entsprechendes Honorar erforderlich.

  5. Bei jeder Veröffentlichung des Bildmaterials ist der Fotograf mit seinem Namen zu nennen (z.B. „Foto: Jasmin Boger“). Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die Fotografin zur Geltendmachung von Schadensersatz.

  6. Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin und werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben.

Vergütung / Eigentumsvorbehalt

  1. Die Vergütung für die Erstellung der Lichtbilder wird auf Grundlage eines Stundensatzes, Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden vorab schriftlich vereinbart (siehe Seite 1).

  2. Wird die vereinbarte Zeit auf Wunsch des Auftraggebers überschritten, so ist dieser verpflichtet, die zusätzliche Zeit zu vergüten (150 € pro Zusatzstunde). Die Fotografin informiert den Auftraggeber vorab über die zusätzliche Zeit und berechnet diese nach mündlicher Zustimmung.

  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

  4. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder im Eigentum der Fotografin.

  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung und künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche nach oder während der Produktion werden dem Auftraggeber mit zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Der Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.

Bildübergabe

  1. Die Übergabe der Lichtbilder erfolgt digital (JPG) in höchster verfügbarer Auflösung über eine Online-Galerie. Die Bilder sind nach Übermittlung des Links 30 Tage verfügbar. 

  2. Die digitalen Bilder werden grundbearbeitet (Schnitt, Farbe, Kontrast, Licht – im gewohnten Stil) und enthalten keine aufwendige Hautretusche. 

Pausen und Verpflegung

  1. Ab einer Hochzeitsbegleitung von 6 Stunden steht der Fotografin eine gesetzliche Pause von 30 Minuten zu. Diese wird mit dem Brautpaar abgestimmt und möglichst in einem günstigen Moment (z.B. wenn alle Gäste essen) eingeplant. Während der Pause bleibt die Fotografin in Sichtweite des Geschehens, um keine wichtigen Momente zu verpassen.

  2. Die Fotografin ist bei jeder Gelegenheit, bei der Getränke für Gäste zur Verfügung stehen (Wasser/Softgetränke), ebenfalls mit zu versorgen.

  3. Ab einer Hochzeitsbegleitung von 6 Stunden ist die Fotografin bei einer Buchung mit Essen entweder zu informieren, dass sie sich selbst etwas mitbringen soll, oder mit einer Mahlzeit einzuplanen (bei einem Gängemenü reicht ein einfaches Dienstleister-Essen).

  4. Kürzere Fahrtstrecken von Location zu Location gelten nicht als Pausen, sondern sind Teil der Arbeitszeit. Bei längeren Fahrtstrecken wird nur 50 % des Stundensatzes berechnet (zusätzlich Fahrtkosten), dies muss jedoch im Vorfeld abgestimmt und schriftlich festgehalten werden.

Reisekosten

  1. Für Hochzeiten, die mehr als 100 km entfernt stattfinden oder über 1 Stunde Fahrtzeit erfordern, kann eine individuelle Reisekostenpauschale anfallen. Diese umfasst Fahrtkosten, Flugkosten, Hotelübernachtungen etc. und wird im Vorfeld mit dem Auftraggeber besprochen und schriftlich festgehalten.

Haftung

  1. Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die nicht unmittelbar mit wesentlichen Vertragspflichten zusammenhängen. Sie haftet weiterhin für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen. Schäden an Aufnahmeobjekten (z.B. Dateien, Filme, Displays) übernimmt die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Die Fotografin bewahrt die RAW-Dateien für maximal 90 Tage auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gespeicherten Negative nach Ablauf von einem Jahr zu vernichten.

  3. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder in gedruckter Form nur bei Verwendung von durch sie bezogenen Materialien und im Rahmen der Herstellergarantien.

  4. Der Versand von Bildern, Filmen und Produkten erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.

  5. Mängel an Bildmaterial (digital oder in gedruckter Form) müssen innerhalb von 10Tagen nach Übergabe gemeldet werden, ansonsten gelten sie als abgenommen.

  6. Die Fotografin wird ihr Bestes tun, alle Gäste eines Events zumindest einmal zu fotografieren, haftet jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Bildern.

  7. Bei Bestellung von Printmaterial über Drittanbieter übernimmt die Fotografin keine Garantie für die Qualität der Ergebnisse.

Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er die Zustimmung aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Bildmaterials eingeholt hat. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

  2. Die Gäste und Dienstleister müssen darüber informiert werden, dass eine Fotografin am Hochzeitstag anwesend ist und den Tag fotografisch begleitet. Personen, die nicht abgebildet werden möchten, müssen dies schriftlich vor der Hochzeit mitteilen.

Datenschutz

  1. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung seiner Handynummer zur Kontaktaufnahme durch die Fotografin bis zur Erfüllung des Vertrags zu.

  2. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Fotografin personenbezogene Daten, insbesondere Lichtbilder, speichert und an Dritte weitergibt, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

  3. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass für die Vertragsdurchführung notwendige personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden.

  4. Die Fotografin behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

  5. Der Auftraggeber hat das Recht, eine unentgeltliche Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und auf deren Löschung oder Korrektur zu bestehen.

Stornoregelung

  1. Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Naturkatastrophen) nicht stattfinden, wird die Terminreservierungsgebühr ( 149 Euro) nicht zurückerstattet, da sie bereits für die Aufwendungen der Fotografin verwendet wurde.

  2. Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Krankheit der Fotografin) haftet die Fotografin nicht für entstandene Schäden. Falls eine Ersatzfotografin nicht zur Verfügung steht, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

  3. Bei Absage oder Verschiebung einer Hochzeit aufgrund von Covid-19 gelten dieselben Stornoregelungen. Wird die Hochzeit nur verschoben, bleibt die Terminreservierungsgebühr gültig, jedoch können sich Preise ändern.

  4. Bei Absage durch den Auftraggeber weniger als 6 Wochen vor der Hochzeit, ohne Bezug auf Covid-19, beträgt die Stornogebühr 10 % des Gesamtbetrags.

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Fotografin. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt.

Kontakt

Ich bin immer auf der Suche nach neuen, spannenden Möglichkeiten.

+49 (0) 175 456

  • Instagram
  • Facebook
bottom of page